Auf dieser Seite fassen wir die Informationen zum Thema E-Rechnungen zusammen.
Die E-Rechnung wurde mit dem Wachstumschancengesetz verabschiedet und hat zur Folge, dass alle Unternehmer bis spätestens 01.01.2025 die Möglichkeit des Empfang des neuen Datenformates sichergestellt haben müssen.
Die E-Rechnung stellt ein gesetzlich vorgeschriebenes Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931 dar.
Herkömmliche PDF-, TIFF-Dateien oder Ähnliche sind in Ermangelung dieses Datenformates keine E-Rechnung.
Konsequenz bei Nichteinhaltung der neuen Regelung: Kein Vorsteuerabzug
Für den Empfang und die Verwaltung von E-Rechnung bietet die DATEV eine E-Rechnungsplattform an, welche Sie in der Grundfunktion kostenfrei nutzen können. Weitere Informationen zu der Plattform finden Sie unter nachfolgendem Link:
DATEV E-Rechnung: digital und effizient
Das Angebot der DATEV ist nicht verpflichtend - Sie können auch andere Dienstleister zum Empfang und Versenden der
E-Rechnungen nutzen.
Der nachfolgende Zeitstrahl fasst die notwendigen Handlungsschritte kompakt zusammen:
Sofern Sie selbst E-Rechnungen schreiben wollen und bereits ein Rechnungsschreibungsprogramm verwenden, bitten wir Sie direkt Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter aufzunehmen - dieser wird Sie dann über die Möglichkeiten der Umstellung informieren.
Für weitere Informationen zum Thema E-Rechnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Informationen, kann keine Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernommen werden.
Stand: 28.08.2024