Steigt ein sechsjähriges Kind aus einem geparkten Auto, läuft um dies herum und wird dabei angefahren, ist die Haftung umstritten. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Unfall nach dem Aussteigen aus einem Auto nicht als Fahrzeuggebrauch gilt, weshalb die Kfz-Versicherung des geparkten Autos nicht haftet. Die Mutter wurde zwar teilweise wegen Verletzung ihrer elterlichen Aufsichtspflicht haftbar gemacht, jedoch nicht in ihrer Rolle als Fahrerin.
mehrWer sein Grundstück umgestalten möchte, sollte genau die für sein Bundesland geltende Landesbauverordnung anschauen und prüfen, ob dies eine Baugenehmigung erfordert. Z. B. reicht ein bisschen Grün im Schotter nicht aus. Teile des Vorgartens müssen dann ggf. zurückgebaut werden.
mehrEin Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien kann nur festgestellt werden, wenn der Verlust im Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres berücksichtigt worden ist oder dieser Bescheid noch nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung änderbar ist.
mehrGrundsätzlich soll der Personalrat die Interessen von Angestellten im öffentlichen Dienst vertreten. Bei Regelungen des Arbeitsverhaltens muss er jedoch nicht in die Entscheidungen einbezogen werden, so z. B., wenn es um das Nutzungsverbot von “Messengern” in Diensträumen geht.
mehrWenn Großeltern ganz oder teilweise das Sorgerecht für ihre Enkel übernehmen, müssen sie auch in Umgangsfragen mit den Eltern beteiligt werden. Nur so kann das Gericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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